Produktsicherheit in der Vermarktung
von DI Elisabeth Zeiner-Salzmann | Direktvermarktung
Kunden und Kundinnen, die Produkte direkt vom bäuerlichen Betrieb kaufen, legen Wert auf Regionalität, Transparenz, Vertrauen und Produktqualität. Der letzte Punkt, die Produktqualität, ist der Wichtigste, damit sich Stammkundschaften entwickeln und die Direktvermarktung über lange Zeit erfolgreich betrieben werden kann. Die Produkte müssen schmecken und eine gleichbleibende Qualität aufweisen.
Kunden und Kundinnen, die Produkte direkt vom bäuerlichen Betrieb kaufen, legen Wert auf Regionalität, Transparenz, Vertrauen und Produktqualität. Der letzte Punkt, die Produktqualität, ist der Wichtigste, damit sich Stammkundschaften entwickeln und die Direktvermarktung über lange Zeit erfolgreich betrieben werden kann. Die Produkte müssen schmecken und eine gleichbleibende Qualität aufweisen.
Lebensmittelsicherheit
Die Produktqualität hat auch viel mit der Lebensmittelsicherheit zu tun. Als Direktvermarkter/-in ist man Lebensmittelunternehmer/-in und somit laut Lebensmittelrecht für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und für das In-Verkehr-Bringen sicherer Produkte selbst verantwortlich. Dies gelingt nur, wenn Hygienemaßnahmen am Betrieb strikt eingehalten werden. An erster Stelle steht die Rohstoffqualität – so muss z.B. die Rohmilch den gesetzlichen Kriterien (beispielsweise Keimzahl und Zellzahl) und den eigenen Qualitätsanforderungen (Sauberkeit, Geruch, etc.) entsprechen. In weiterer Folge muss die Lagerung und Verarbeitung in dafür geeigneten Räumlichkeiten erfolgen und es ist auf entsprechende Personalhygiene zu achten. Eine regelmäßige Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion sowie schriftliche Aufzeichnungen, die diese Abläufe dokumentieren, sind unerlässlich. Um eine gleichbleibende Produktqualität zu erreichen, sind Herstellungsabläufe/Rezepturen zu erstellen und einzuhalten. Zu guter Letzt sind zur Bestätigung der Lebensmittelsicherheit regelmäßige Produktuntersuchungen im Labor notwendig. Diese sind für jeden Lebensmittelunternehmer rechtlich vorgeschrieben und vor allem bei hygienisch sensiblen Produkten wie Milch-, Fleisch- und Fischprodukten unbedingt durchzuführen. Die Häufigkeit und die Untersuchungskriterien sind in den Leitlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgelegt. Alle diese Maßnahmen bilden die Grundlage für ein funktionierendes Eigenkontrollsystem.
Eigenkontrolle
Produktuntersuchungen können bei darauf spezialisierten Laboren in Auftrag gegeben werden. In Vorarlberg bietet z.B. das Zentrallabor der Landwirtschaftskammer (Ländle Aanalytik) in Dornbirn entsprechende Untersuchungen an. Produktuntersuchungen werden oft auch im Rahmen von Prämierungen als Dienstleistung angeboten. Neben der Tatsache, dass ein Direktvermarktungsbetrieb mit regelmäßigen Produktuntersuchungen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, ist es auch sehr beruhigend, schwarz auf weiß bestätigt zu bekommen, dass die eigenen Produkte „sicher“ sind. Sollte das Ergebnis nicht entsprechen, so muss im Zuge der Qualitätssicherung eventuell mit Hilfe von Beraterinnen/Beratern der Ursache auf den Grund gegangen und der Fehler schnellstmöglich behoben werden. Bei gravierenden Mängeln, die zu Gesundheitsschädigungen führen können, müssen die entsprechenden Produkte aus dem Verkehr gezogen werden.
Ländle Analytik
Lange Gasse 31, Dornbirn
T 05572/24955 E
office@milchlabor.at
I www.laendleanalytik.at
Bitte um telefonische Absprache geplanter Untersuchungen!
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